Energie

Die Regelung zum Energieausweis wurden mit 1. Dezember 2012 durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) geändert. Wie nach bisheriger Rechtslage muss bei einer Vermietung, Verpachtung oder einem Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten ein Energieausweis erstellt werden. Diese Pflicht trifft den Vermieter bzw. Verpächter oder Verkäufer.

 

NEUERUNGEN:

  • Informationspflicht über energietechnischen Zustand des Gebäudes bereits in Immobilieninseraten
  • Aufnahmebestimmungen sind bundesweit einheitlich
  • die Festlegung von gewährleistungs- und schadensersatzrechtlichen Folgen bei Ausweisvorlage und die Regelung der Rechtsfolgen bei unterlassener Vorlage oder Aushändigung
  • Verwaltungsstrafbestimmungen bei Verstoß gegen Pflichten

(Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210400.html) 

Energieberatung

  • Ortsbesichtigung und Datenaufnahme
  • Ermittlung des Gebäude Ist-Zustandes und Ableitung von Energieeinsparpotentialen
  • Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Finanzierungs- und Zuschussmöglichkeiten prüfen
  • Ausarbeitung Sanierungskonzept
  • Schriftliche Erläuterung der Inhalte

Energieausweiserstellung

Auf einem Energieausweis stehen viele Kennwerte Ihres Hauses, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Der wichtigste Wert im Energieausweis ist aber die Energiekennzahl (=der spezifische Heizwärmebedarf) für Ihr Haus.

Bei allen neuen Gebäuden benötigt man einen Energieasusweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Des Weiteren ist er auch bei umfassenden Sanierungen, sowie Zu- und Umbau nötig.