Für die Bewertung von Liegenschaften werden in Österreich auf Grund des Liegenschaftsbewertungsgesetzes vor allem drei Wertermittlungsverfahren verwendet, und zwar das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren sowie das Ertragsverfahren.
Das klassische Anwendungsgebiet für dieses Verfahren sind z. B. Eigentumswohnungen, Doppel- oder Reihenhäuser.
Das Sachwertverfahren wird angewendet, um den Wert einer Liegenschaft zu ermitteln, bei der die Eigennutzung im Vordergrund steht (Ein- oder Zweifamilienhäuser).
Mit Hilfe dieses Verfahrens, werden Objekte beurteilt, deren Nutzungsbestimmung es in erster Linie ist, Erträge zu erzielen.
Mit dem Ertragsverfahren werden nicht nur Liegenschaften bewertet die tatsächlich einen Ertrag durch Vermietung oder Verpachtung erzielen, sondern auch Immobilien, die bei Fremdnutzung entsprechende Erträge erzielen können.